Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und kann in Anspruch genommen werden, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Sie richtet sich an Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 und bietet jährlich bis zu 1.685 Euro für die Organisation einer Ersatzpflege – zusätzlich kann der Betrag mit Mitteln aus der Kurzzeitpflege aufgestockt werden.
Ihre Vorteile mit uns:
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Qualifizierte Pflegevertretung in der häuslichen Umgebung
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Flexible Einsatzzeiten – stundenweise oder tageweise Verhinderungspflege
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Unterstützung bei Antragstellung und Abrechnung mit der Pflegekasse
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Persönliche Beratung zu den neuen Regelungen durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz 2025
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Entlastung ohne Qualitätsverlust – wir kennen Ihre Situation
Wer hat Anspruch?
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Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher
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Wenn die Pflegeperson den oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate gepflegt hat
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Bei Verhinderung durch Krankheit, Urlaub oder andere wichtige Gründe
Stadtpflegedienste – Ihre Partner für Verhinderungspflege in Gladbeck & Gelsenkirchen
Wir stehen Ihnen nicht nur in der täglichen Pflege zur Seite, sondern auch dann, wenn Sie einmal eine Pause brauchen. Die Verhinderungspflege ist mehr als nur eine Vertretung – sie ist ein wichtiger Baustein zur langfristigen Sicherung guter Pflege.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne persönlich zur Antragstellung, den aktuellen Regelungen 2025 und der passenden Ersatzpflege für Ihre Situation.