Pflege zu organisieren ist oft mit vielen Fragen verbunden – wir lassen Sie damit nicht allein. Unsere qualifizierten Pflegeberater:innen begleiten Sie mit Fachwissen, Empathie und Erfahrung. Ob bei einem kostenfreien Beratungstermin zu Hause oder in einem unserer kostenfreien Pflegekurse: Wir unterstützen pflegende Angehörige und Pflegebedürftige mit Angeboten, die wirklich weiterhelfen.
Pflegeberatung
Wir hören zu. Wir beraten. Wir begleiten.
Pflegeberatung – individuell für Ihre Bedürfnisse
Wir bieten umfassende Beratung zu Themen wie Pflegeleistungen, Finanzierungsmöglichkeiten und Unterstützung im Pflegealltag. Unser Ziel ist es, Ihnen in jeder Situation kompetent und einfühlsam zur Seite zu stehen, damit Sie sich gut aufgehoben fühlen. Wählen Sie ein passendes Angebot aus – für pflegende Angehörige und für Pflegebedürftige bieten wir alle kostenfrei an:
- Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld erhalten und einen Pflegegrad von 2 bis 5 haben, ist ein regelmäßiger Beratungseinsatz gesetzlich vorgeschrieben. Wir führen diesen Einsatz kostenlos durch und dokumentieren ihn für Ihre Pflegekasse.
- Information zu Pflegeformen Von ambulanter Pflege über betreutes Wohnen bis hin zur Wohngemeinschaft – wir zeigen Ihnen, welche Versorgungsformen zu Ihrer Lebenssituation passen.
- Beratung zu Betreuungs- und Entlastungsmöglichkeiten Auch Themen wie Nachbarschaftshilfe, Haushaltshilfen oder zusätzliche Betreuungsangebote besprechen wir gerne mit Ihnen.
- Individuelle Schulungen zu Hause Für pflegende Angehörige bieten wir praxisnahe Schulungen direkt in der häuslichen Umgebung. Unsere Fachkräfte zeigen, wie Sie Alltagspflege sicher und entlastend gestalten können – kostenfrei und individuell.
- Pflegekurse für Angehörige
Wer muss einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen
Den Beratungseinsatz in der häuslichen Pflege nach § 37 SGB XI Absatz 3 müssen pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 abrufen, wenn sie nur Pflegegeld beziehen, dann ist der Beratungseinsatz verpflichtend.
Wie oft muss eine Pflegeberatung abgerufen werden?
Die Häufigkeit der Beratungseinsätze wird bestimmt durch die einzelnen Pflegegrade, eine Übersicht finden Sie hier:
Beratungseinsatz bei
Pflegegrad 1 | nicht vorgeschrieben (freiwillig) |
Pflegegrad 2 | 1 x pro Halbjahr |
Pflegegrad 3 | 1 x pro Halbjahr |
Pflegegrad 4 | 1 x pro Vierteljahr |
Pflegegrad 5 | 1 x pro Vierteljahr |
Weitere wichtige Punkte der Beratungseinsätze sind aber auch:
- Wie geht es den Pflegebedürftigen?
- Wird der/die Pflegebedürftige ausreichend gepflegt?
- Muss ein Betreuer eingesetzt werden?
Jetzt Beratungstermin vereinbaren!
Melden Sie sich jetzt per E-Mail an: info_at_die-stadtpflegedienste.de