Seit 1991 sind wir als ambulanter Pflegedienst in der Hauskrankenpflege tätig und kennen somit die Antworten auf alle Fragen zum Thema Hauskrankenpflege, Pflegeberatung, Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege.
Seit 1991 sind wir als ambulanter Pflegedienst in der Hauskrankenpflege tätig und kennen somit die Antworten auf alle Fragen zum Thema Hauskrankenpflege, Pflegeberatung, Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege.
Wenn Sie pflegebedürftig sind, haben Sie die Möglichkeit, ambulante Pflegeleistungen zu beantragen. Die Versorgung zu Hause kann entweder durch einen professionellen Pflegedienst oder durch Angehörige, Freunde beziehungsweise Nachbarn erfolgen.
Häusliche Krankenpflege steht allen gesetzlich Versicherten zu, die aufgrund einer Erkrankung oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt Unterstützung im Alltag benötigen.
Für den Antrag auf häusliche Krankenpflege ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Darin bestätigt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme. Anschließend muss die Krankenkasse diese Verordnung prüfen und genehmigen, bevor die Leistungen in Anspruch genommen werden können.
Nein, für die Inanspruchnahme häuslicher Krankenpflege ist kein Pflegegrad erforderlich. Diese Leistung kann verordnet werden, wenn eine medizinische Behandlung zu Hause notwendig ist – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder um eine stationäre Aufnahme zu vermeiden. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, die von der Krankenkasse geprüft und genehmigt wird. In diesem Fall werden die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes in der Regel von der Krankenkasse übernommen.
Wenn Sie Unterstützungsleistungen unseres ambulanten Pflegedienstes ohne anerkannten Pflegegrad nutzen möchten, erfolgt die Abrechnung der erbrachten Leistungen privat. Welche Hilfen Sie konkret in Anspruch nehmen, besprechen wir gemeinsam in einem persönlichen Beratungsgespräch und stimmen die Versorgung individuell auf Ihren Bedarf ab.
Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor und besteht ein dauerhafter Unterstützungsbedarf, können Leistungen der ambulanten Pflege über die Pflegekasse finanziert werden. Welche Kosten übernommen werden, richtet sich nach Pflegegrad und Leistungsumfang.
Unser Pflegedienst berät Sie gerne umfassend zu Ihren Möglichkeiten und unterstützt Sie bei allen organisatorischen Schritten rund um die häusliche Versorgung.
Häusliche Pflege kommt immer dann zum Einsatz, wenn Menschen aufgrund einer Erkrankung, körperlichen Einschränkung oder eines erhöhten Unterstützungsbedarfs im Alltag auf professionelle Hilfe angewiesen sind. Ziel ist es, die medizinische Versorgung und pflegerische Unterstützung in der vertrauten häuslichen Umgebung sicherzustellen.
Unser ambulanter Pflegedienst verfügt über umfassende Erfahrung in der Betreuung und Versorgung unter anderem bei folgenden Krankheitsbildern und Versorgungssituationen:
Darüber hinaus begleiten wir Patient:innen auch bei vielen weiteren gesundheitlichen Einschränkungen individuell und bedarfsgerecht. Welche pflegerischen Maßnahmen erforderlich sind, wird stets persönlich abgestimmt und an die jeweilige Lebenssituation angepasst.
Unser Pflegedienst unterstützt Sie genau dann, wenn Sie Hilfe im Alltag benötigen. Unsere Mitarbeiter:innen übernehmen vielfältige Aufgaben der täglichen Versorgung – von Unterstützung beim An- und Auskleiden, bei der Toilettennutzung sowie beim Essen und Trinken bis hin zur Mobilisation und Körperpflege. Ergänzend dazu umfasst die Behandlungspflege medizinisch notwendige Maßnahmen, die ärztlich verordnet werden. Ziel unseres Pflegeangebots ist es, Ihr Leben zu Hause sicher, selbstbestimmt und so angenehm wie möglich zu gestalten.
In der ambulanten Pflege erfolgen alle Leistungen in Ihrer vertrauten häuslichen Umgebung. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind im Sozialgesetzbuch (SGB XI und SGB XII) geregelt. Grundsätzlich gilt: Die Versorgung zu Hause hat Vorrang vor einer stationären Unterbringung.
Die Stadtpflegedienste bietet unter anderem folgende Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und Angehörige an:
So erhalten Sie genau die Unterstützung, die zu Ihrer persönlichen Lebenssituation passt.
Die Pflegekasse übernimmt – je nach Pflegegrad – Leistungen wie Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Verhinderungspflege oder Entlastungsleistungen. Die Krankenkasse übernimmt medizinisch notwendige Behandlungspflege, wenn diese ärztlich verordnet wurde. Welche Kosten im Einzelfall entstehen, hängt von Art und Umfang der Pflege ab. Wir beraten Sie gerne in unsere unabhängigen und kostenlosen Pflegeberatung zu den Finanzierungsmöglichkeiten Ihrer Pflege.
Ja. Pflege durch Angehörige und professionelle Unterstützung lassen sich gut kombinieren. Wir können als Pflegedienst einzelne Aufgaben übernehmen oder ergänzend tätig sein – zum Beispiel bei medizinischen Maßnahmen oder regelmäßigen Pflegeeinsätzen. Im Erstgespräch wird gemeinsam der individuelle Pflegebedarf besprochen. Falls Sie als Angehörigeverhindert sind, gibt es die Möglichkeit der Verhinderungspflege. Sie ermöglicht eine zeitweise vollständige Übernahme der Pflege durch den ambulanten Pflegedienst, zum Beispiel bei Urlaub, Krankheit oder wichtigen Terminen der Angehörigen.